Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht. Hier kann z.B. ein Vermieter seinem Mieter für die Wohnung ein Wohnrecht einräumen. Dies bedeutet, das meistens der Mieter berechtigt ist, bis zu seinem Lebensende in der Wohnung zu wohnen. Während der Laufzeit des Wohnrechts gelten in der Regel die allgemeinen Mietvorschriften. Außer das Recht auf ordentliche Kündigung des Mietvertrages. Eine fristlose Kündigung bleibt aber weiterhin möglich. Das Wohnrecht muss vor einem Notar vereinbart werden. Des Weiteren muss das Wohnrecht an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, damit das Wohnrecht auch bei Zwangsversteigerungen bestand hält.

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