Dürfen Eigentümer von Wohnungen in Wohnanlagen ihre Wohnungen vermieten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang folgende Entscheidung getroffen:
Der Eigentümer einer Eigentumswohnung darf seine Wohnung vermieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Untervermietung lediglich einzelne Tage oder auch mehrere Wochen gewährt wird. Der BGH hat weiter entschieden, dass anderslautende Mehrheitsbeschlüsse der übrigen Eigentümer nichtig seien.
Nachbarschaftliche Probleme mit Dauermietern seien ebenfalls möglich wie mit Kurzmietern, beispielsweise Freunde, Kurzurlauber oder Geschäftsreisende.
(Az.: V ZR 72/09)
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