In einem Hamburger Mietshaus war ein Mieter von dem Babygeschrei seines Nachbarn aus dem über ihm liegenden Stockwerk genervt. Das Baby würde 32 Mal am Tag schreien, da der Vermieter nichts unternahm, kündigte der genervte Mieter seinen Mietvertrag fristlos und behielt einen Teil der noch ausstehenden Miete ein.
Der Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgreich den noch ausstehenden Mietzins ein. Des Weiteren sei das Geschrei von Neugeborenen in einem Mietshaus von den restlichen Bewohnern hinzunehmen, so der Richter.
(Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, 409 C 285/08)
Ähnliche Beiträge
- Mietminderung Mietminderung - Während der Vermieter Anspruch auf vollen Mietzins hat, beansprucht der Mieter im Gegenzug eine mängelfreie Mietwohnung.
Mietrechte
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leitet sich Ihr Recht zur prozentualen […]
- Kaution ist für Vermieter im laufenden Mietverhältnis tabu Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter unantastbar, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter 1.400 Euro auf ein Kautionskonto des Vermieters […]
- Schadensersatzforderung bei Schlüsselverlust Verliert der Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel, muss er mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen.
Die Schadensersatzforderungen des Vermieters an den Mieter bezüglich eines Schlüsselverlustes können bei […]
- Warmwasser: Mindesttemperatur ist Pflicht Die Warmwasserversorgung muss das ganze Jahr, rund um die Uhr, gewährleistet sein. Auch eine Mindesttemperatur ist dabei Pflicht.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 […]
- Unwirksame Klauseln in Mietverträgen Viele Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Mieter sollten sich deshalb unbedingt über die Regelungen und Vereinbarungen in den Mietverträgen schlau machen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) weisen 90 Prozent […]
- Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen.
Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
- Mietrecht: Mindesttemperatur Der Vermieter muss in den kalten Wintermonaten für eine Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen. Wird diese nicht erreicht, so kann es zu Mietminderungen kommen.
Die Heizperiode findet in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April statt. […]
- BGH-Urteil: Kündigungsrecht ausgeschlossen Wird ein Mietshaus verkauft, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.
Eine Vermieterin hatte ursprünglich mit dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, dass die […]
- Mietrecht: Rohr- und Abflussverstopfung Ist in einem Mietshaus ein Rohr bzw. Abfluss verstopft, so stellt der Aufwand der Schadenbeseitigung keine Betriebskosten dar.
Den Angaben des Deutschen Mieterbundes zufolge sind die Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder […]
- Mietrecht: Aufhebungsvertrag Für Mieter, die kurzfristig ihre Wohnung wechseln müssen, erweist sich eine dreimonatige Kündigungsfrist oftmals als Problem. Hierzu ist ein Mietaufhebungsvertrag empfehlenswert.
Muss ein Mieter von heute auf morgen in eine andere […]
Hinterlasse einen Kommentar