Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt auch für Zweitwohnung

Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen, auch wenn sie die Immobilie nur zeitweise nutzen wollen. Ein Vermieter hatte seiner langjährigen Mieterin 2010 gekündigt, weil er die Wohnung für Besuche bei seiner Tochter nutzen wollte. [...]