Zweckentfremdungsverbot
Bei Zweckentfremdungsverbot wird dem Vermieter verboten, bestehenden Wohnraum durch Umwidmung anders zu nutzen als zu Wohnzwecken. Der Vermieter wird auch gezwungen leerstehenden Wohnraum wieder zu vermieten.
Bei Zweckentfremdungsverbot wird dem Vermieter verboten, bestehenden Wohnraum durch Umwidmung anders zu nutzen als zu Wohnzwecken. Der Vermieter wird auch gezwungen leerstehenden Wohnraum wieder zu vermieten.