Hobbyraum ist kein Wohnraum
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Raum der in der Teilungserklärung als Hobbyraum ausgewiesen wurde, darf nicht zu Wohnzwecken umgewandelt werden. Ob die Nutzung als Wohnraum im Einzelfall stört ist unerheblich. Im verhandelten [...]