Vermieter muss aufgeklärt werden
Ein Ex- Straftäter der aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, muss einem Vermieter bei Anmietung einer Wohnung über seine Vergangenheit erzählen, dass gilt vor allem dann, wenn der entlassene Straftäter nur unter strengen Auflagen freigelassen wurde. [...]