Belegungsbindung
Die Belegungsbindung besagt, das Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, dürfen nur an berechtigte Personen nach dem Wohnungsbindungsgesetz vermietet werden. Berechtigt sind Personen, die die Einkommensgrenze nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz eine festgelegte Einkommensgrenze nicht [...]