Ein Wäschetrockner ist zu erlauben

Der Vermieter kann einem Mieter nicht verbieten, einen Wäschetrockner in der Wohnung aufzustellen oder Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen. Dies gilt auch, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenraum gibt. (Landgericht Düsseldorf, 21 T 38/08)