Mieterhöhung ohne Unterschrift gültig
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.11.2010 ist ein Mieterhöhungsverlangen ohne Unterschrift gültig. Somit ist ein Schreiben mit dem Vermerk: " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig", für eine Mieterhöhung [...]