Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, sie wird von Gemeinden und Städten erhoben. Die Höhe und Fälligkeit wird im Grundsteuergesetz geregelt. Es gibt zwei verschiedene Grundsteuerarten. In der Grundsteuerart A werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke besteuert. [...]
Ein Steuerzahler darf eine Handwerkerrechnung nur dann von der Steuer absetzen, wenn er den Überweisungsbeleg präsentieren kann. Eine Barzahlung ist nicht von der Steuer absetzbar, auch dann nicht, wenn der Handwerker die Barzahlung auf der [...]