Einheitswert
Der Einheitswert wird vom Finanzamt als Richtwert festgelegt. Dadurch lassen sich für Gebäude und Grundstücke die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer ermitteln.
Der Einheitswert wird vom Finanzamt als Richtwert festgelegt. Dadurch lassen sich für Gebäude und Grundstücke die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer ermitteln.