Haushaltsnahe Dienstleistungen: Müllabfuhr ist keine
Laut einem Urteil des Finanzgericht Köln sind die Gebühren für die Müllabfuhr keine haushaltsnahen Dienstleistungen und somit nicht steuerbegünstigt. Ein Ehepaar klagte vor dem Finanzgericht Köln und wollte nach § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EstG) [...]