Maklervertrag im Internet
Ein Maklervertrag kommt im Internet nur zustande, wenn ein Kunde das Internetexpose´des Maklers aufruft und das Expose´ einen eindeutigen Provisionshinweis enthält. (Landgericht Hamburg, Urteil: 21.09.07, AZ: 3280 427/06)
Ein Maklervertrag kommt im Internet nur zustande, wenn ein Kunde das Internetexpose´des Maklers aufruft und das Expose´ einen eindeutigen Provisionshinweis enthält. (Landgericht Hamburg, Urteil: 21.09.07, AZ: 3280 427/06)