Keine Maklerprovision von 12 Prozent
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Maklerprovision in Höhe von 12 Prozent sittenwidrig ist, da die Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Denn die marktüblichen Provisionen liegen zwischen 3 und 5 Prozent [...]