Generalübernehmer
Der Generalübernehmer organisiert den Neubau in einem vorher festgelegten Umfang. Es wird ein so genannter Bauwerkvertrag geschlossen. Es werden aber keine baulichen Leistungen selbst vom Generalübernehmer ausgeführt, sondern er beauftragt für alle Gewerke Dritte (Handwerksbetriebe).