Keine Mietminderung bei Kenntnis von Baulärm
Ein Mieter kann keine Mietminderung bei Kenntnis von Baulärm verlangen. Das gilt auch für den zukünftigen Baulärm. Solange der Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrages dem zukünftigen Mieter mitteilt, dass es zu Baulärm kommt, da [...]