Verkäufer muss auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen
Ein Verkäufer muss den Interessenten/Käufer ungefragt auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen. Interessenten/Käufer sind nicht verpflichtet, die Immobilie vor dem Kauf umfassend selber zu untersuchen. Die Richter des Saarländischen Oberlandesgerichts sind der Meinung, dass bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden der [...]