Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist eine finanzielle Vorsorge. Dadurch sollen auftretende Mängel, Modernisierungen oder die Beseitigung von Schäden durchgeführt werden. Bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen behält der Verwalter das Entgelt für die Instandhaltungsrücklage über das Hausgeld ein.