Garage: Umnutzung zu Wohnzwecken ist unzulässig

Eine genehmigte  Garage an der Grundstücksgrenze, darf nachträglich nicht zu Wohnzwecken umgebaut werden, dass entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Im verhandelten Fall, hatte der Eigentümer des Grundstücks, die Grenzgarage nachträglich zu einer Küche umgebaut. Die Richter [...]