Garage: Umnutzung zu Wohnzwecken ist unzulässig
Eine genehmigte Garage an der Grundstücksgrenze, darf nachträglich nicht zu Wohnzwecken umgebaut werden, dass entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Im verhandelten Fall, hatte der Eigentümer des Grundstücks, die Grenzgarage nachträglich zu einer Küche umgebaut. Die Richter [...]