Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstückes oder Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt momentan 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist immer der Wert der Gegenleistung.
Laut dem Monatsbericht des Bundesfinanzministerium (BMF) sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer deutlich gesunken. Im Januar ging die Grunderwerbsteuer auf ca. 403 Millionen Euro (gegenüber dem Vorjahreswert minus ca. 30,7 Prozent) zurück. Das BMF sieht [...]
Werden Bauherren doppelt besteuert, so verstößt das nicht gegen Europarecht. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Bauherren Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer bezahlen müssen. (Europäischer Gerichtshof, C 156/08)