Allgemeines Wohngebiet: Keine Wohnungsprostitution

In einem allgemeinen Wohngebiet ist ein Umbau eines Wohnhauses zur Nutzung für gewerbliche Zwecke (im verhandelten Fall: Prostitution und Bordell) ohne Genehmigung nicht erlaubt. Aus dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 ist die Wohnungsprostitution in [...]