Immobilienmakler
Um eine Tätigkeit als Immobilienmakler aufnehmen zu können, muss die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden. Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind, dass der Antragsteller in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt [...]