Garderobe gehört nicht ins Treppenhaus
Das Treppenhaus eines Mietshauses muss freigeräumt sein. Das heißt, weder Schuhe und Garderobe, noch Dekorationsgegenstände wie Blumenkübel dürfen im Treppenhaus deponiert werden. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg verweist auf den Beschluss, der vom OLG [...]