10 Prozent Mietminderung bei Schimmelbefall
Das Amtsgericht Norderstedt (bei Hamburg) hat entschieden: Schimmelbildung an mehreren Stellen in einer Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10 Prozent. Im verhandelten Fall hatte sich Schimmel in den Fensterlaibungen im Kinder- und Schlafzimmer gebildet. [...]