Erläuterungspflicht
Der Gesetzgeber hat durch die Erklärungspflicht die Kreditgeber dazu verpflichtet, vor dem Abschluss eines Kredites eine umfangreiche Erläuterung über die Vertragsinhalte gegenüber dem Kreditnehmer durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat durch die Erklärungspflicht die Kreditgeber dazu verpflichtet, vor dem Abschluss eines Kredites eine umfangreiche Erläuterung über die Vertragsinhalte gegenüber dem Kreditnehmer durchzuführen.