Dingliches Recht
Ein dingliches Recht erstreckt sich auf Sachen und Grundstücke. Es ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.
Ein dingliches Recht erstreckt sich auf Sachen und Grundstücke. Es ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.