Bereitstellungszins
Der Bereitstellungszins wird ab einem bestimmten Zeitpunkt von einem Kreditgeber berechnet, wenn der Darlehnsnehmer bis dahin noch keine Darlehnsbeträge aus dem Darlehnsvertrag in Anspruch genommen hat.
Der Bereitstellungszins wird ab einem bestimmten Zeitpunkt von einem Kreditgeber berechnet, wenn der Darlehnsnehmer bis dahin noch keine Darlehnsbeträge aus dem Darlehnsvertrag in Anspruch genommen hat.