ARGE muss auch bei Verspätung zahlen
Die ARGE muss die Nebenkostenabrechnung auch bei verspäteter Vorlage durch den Mieter/Hartz IV-Empfänger zahlen. Im verhandelten Fall vor dem Bundessozialgericht (BSG), hatte ein Mieter der Hartz IV bezieht, die Nebenkostenabrechnung verspätet der ARGE vorgelegt. Aufgrund [...]