Keine andauernde Baumkontrolle wegen morscher Äste
Ohne sichtlichen Grund besteht keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, den Baumbestand auf seinem Grundstück laufend auf morsche Äste zu überprüfen. Eine fachmännische Begutachtung ist nur dann notwendig, wenn bei einer laienhaften Überprüfung Verdachtsmomente bestehen, z.B. Harzaustritte [...]