Baumassenzahl (BMZ)

Die Baumassenzahl ist nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten als Festsetzungsmaß der baulichen Nutzung zulässig. Durch die Festlegung einer Baumassenzahl wird eine Begrenzung der Baumasse (in Kubikmeter) im Verhältnis zur Grundstücksgröße festgelegt.