Namensschilder sind keine Betriebskosten
Werden Namensschilder neu montiert oder beschädigte ausgetauscht, so kann ein Vermieter die entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten umlegen. Im verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Augsburg wurde in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 vom Vermieter [...]