Auflassung
Die Auflassung ist eine vertragliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück bzw. Wohnung. Dabei haben beide Parteien anwesend zu sein.
Die Auflassung ist eine vertragliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück bzw. Wohnung. Dabei haben beide Parteien anwesend zu sein.