Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, können vom Vermieter zu den Modernisierungskosten zugerechnet und damit auf eine Mieterhöhung umgelegt werden.
Das Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass Kosten für Renovierungsarbeiten, die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen getätigt werden müssen, zu den Modernisierungskosten zählen und somit vom Vermieter im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umgelegt werden können.
Ein Vermieter hatte in einer Mietwohnung neue Wasserzähler einbauen lassen. Nach dem Gesetz ist der Vermieter nun berechtigt, elf Prozent der anfallenden Kosten als Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Bei dem Einbau der Wasserzähler sind allerdings Schäden in der Küche entstanden, und der Mieter forderte den Vermieter auf, diese zu beseitigen. Der Vermieter bereinigte die Schäden zwar, rechnete die Kosten dafür aber in die Modernisierungskosten ein. Demzufolge fiel die Mieterhöhung höher aus.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs und hält das Urteil für höchst problematisch. Laut DMB kann der Mieter notwendige Folgekosten von Modernisierungsarbeiten auch gleich selbst bezahlen, wenn er ehe für die Kosten aufkommt. Wirtschaftlich sei der Anspruch auf Beseitigung von Schäden gegenüber dem Vermieter sinnlos, er stehe nur noch auf dem Papier.
Ähnliche Beiträge
- 30 Prozent der jährlichen Mieterhöhungen fehlerhaft Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder zu hoch. Zu diesem Schluss kam der Deutsche Mieterbund im Zuge der Neuauflage der Broschüre "Mieterhöhung".
70.000 Mal pro Jahr führen […]
- Bundesratsinitiative zur Senkung der Kappungsgrenze Die Berliner Bundesratsinitiative fordert eine Einschränkung für Vermieter in Bezug auf die Kappungsgrenze, die Neuvertragsmieten und die Modernisierungmieterhöhungen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) steht 100 prozentig hinter den […]
- Mieter müssen funkbasierte Ablesesysteme dulden Der Bundesgerichtshof erlaubt den Austausch von Heizkostenverteilern. Demzufolge dürfen Vermieter die Geräte zur Erfassung der Wasser- oder Heizkosten gegen funkbasierte Ablesesysteme auswechseln.
Gemäß des BGH-Urteils (BGH VIII ZR […]
- Mieterhöhung ohne Unterschrift gültig Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.11.2010 ist ein Mieterhöhungsverlangen ohne Unterschrift gültig. Somit ist ein Schreiben mit dem Vermerk: " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig", […]
- Staffelmiete Die Staffelmiete (§ 557 a BGB) muss schriftlich vereinbart werden. Bei der Staffelmiete steigt die Miete zu einem vereinbarten Zeitpunkt um einen festgelegten Geldbetrag. Dabei muss zwischen der Staffelung mindestens ein Jahr ohne […]
- Indexmiete Die Indexmiete (§ 557 b BGB) wird auch Mietgleitklausel genannt, dabei wird die Miete an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt. Den Lebenshaltungskostenindex ermittelt das Statistische Bundesamt anhand der Preise für die Lebenserhaltung […]
- BGH: Preisspanne bei Mieterhöhung darf voll ausgenutzt werden Ein Vermieter darf bei einer Mieterhöhung die Spanne zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach oben voll ausnutzen. Die Anwendung kommt auch dann zur Geltung, wenn die Vergleichsmiete von einem Sachverständigen ermittelt wurde.
Im […]
- Räume, die nicht zur Nutzung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche Räume, die nicht zur Nutzung als Wohnung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche. Dies gilt so lange, bis die zuständige Behörde etwas gegen die Nutzung als Wohnraum unternimmt.
Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) […]
- Mieterhöhung bei Modernisierung nur für notwendige Maßnahmen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter bei einer Modernisierung nur die Kosten ansetzen darf, die notwendig sind. Kosten für unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen dürfen bei einer Modernisierung […]
- Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Großstadt unwirksam Vermieter dürfen bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden.
Eine Vermieterin hatte für eine im Umkreis von Nürnberg […]
Hinterlasse einen Kommentar