Ein Vermieter kann einen qualifizierten Mietspiegel nicht mit Hilfe eines Sachverständigengutachten umgehen. Dadurch kann ein erstelltes Gutachten auch nicht dazu dienen, eine höhere Miete zu verlangen als im qualifizierten Mietspiegel ausgewiesen.

Laut dem Landgericht Frankfurt/Main ist für einen qualifizierten Mietspiegel eine breite Datensammlung notwendig, was auch dann für die Richtigkeit des Mietspiegels spricht im Gegensatz zu einem Sachverständigengutachten.

(Landgericht Frankfurt, Az.: 2-11 S339/09, Urteil vom 10.08.2010)

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