Ein Bautagebuch ist von einem Architekten zu führen, wenn er sich vertraglich zu einer Überwachung eines Baus gebunden hat. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Bauherr ohne Führung eines Bautagebuchs das Honorar kürzen.
In dem verhandelten Fall vor dem BGH, wurden mehrere Bauvorhaben durch einen Architekten vertraglich überwacht. Dieser vergaß aber ein Bautagebuch zu führen, so dass der Bauherr einen Teil des Honorars zurück verlangte.
Der Bundesgerichtshof gab dem Bauherrn Recht, da nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bei definierten Leistungen ein Bautagebuch zu führen ist. Ohne Bautagebuch ist die Leistung des Architekten nicht voll erfüllt. Ein Bautagebuch ist eine wichtige Dokumentation des Bauablaufs und wichtig für die Beweisführung bei Streitigkeiten mit Dritten, die am Bau beteiligt sind.
(Bundesgerichtshof, Az.: VII ZR 65/10, Urteil vom 28.07.2011)
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