Die Bundesregierung plant für Offene Immobilienfonds mit einer zweijährigen Übergangsfrist, das ab 2013 eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bei Offenen Immobilienfonds gelten sollen.

Neuanleger sollen erst nach einer Haltefrist von 2 Jahren ihre Anteile veräußern dürfen. Kleinanleger dürfen unabhängig von der Haltefrist pro Halbjahr Anteile bis zu einem Betrag von 30.000 Euro verkaufen.

Des Weiteren soll es keinen Rückgabeabschlag geben und auch keinen pauschalen Bewertungsabschlag, dafür müssen die Immobilienfonds die Immobilien für jedes Quartal von Immobiliensachverständigen bewerten lassen.

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