Neben den Mietkosten fallen für die Mieter einer Mietwohnung auch die sogenannten Nebenkosten an. Als Nebenkosten bezeichnet man die Kosten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Haus in Verbindung stehen.
Die Umverteilung der Nebenkosten richtet sich nach einem unterschiedlich ausfallenden Nebenkostenschlüssel. Meistens wird, was an Nebenkosten anfällt durch die Zahl der im Haus befindlichen Wohneinheiten geteilt. Einige Nebenkosten werden aber auch nach der Anzahl der Bewohner einer Wohnung oder nach der Quadratmeterzahl umverteilt.
Was zählt zu den Nebenkosten?
Zu den Nebenkosten zählen unter anderem Gebäudeversicherung, Frischwasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhrgebühr und Straßenreinigung, gemeinschaftlicher Stromverbrauch, Garten- und Anlagenpflege. Manche Vermieter rechnen aber auch direkt in der Nebenkostenabrechnung die Reinigung des Schornsteinfegers für Kamin und Heizungsanlagen mit ab. Je nach Art der Heizungsanlage werden auch die Heiz- und Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Es gibt aber auch Kosten, die für den Vermieter anfallen, die aber nicht umlegbar sind, dazu zählen Grunderwerbssteuern. Im Laufe eines Jahres zahlt der Mieter neben dem Mietzins auch ein Abschlag an Nebenkosten.
Nebenkostenabrechnung
Nach Ablauf eines Jahres erstellt der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. In dieser Nebenkostenabrechnung müssen alle umverteilten Nebenkosten aufgelistet sein. Zu jeder Position muss auch der Umverteilungsschlüssel bekannt gegeben werden. Die Nebenkostenabrechnung muss untergliedert sein in laufende Fixkosten und variable gebrauchsabhängige Kosten.
Einblick in die Belege
Auf Verlangen der Mieter muss der Vermieter Einblick in die Belege geben, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Die Nebenkostenabrechnung eines einzelnen Vermieters, der nur wenige Wohneinheiten abrechnen muss, ist noch gut überschaubar. Je größer die Wohnanlage aber ist, desto umfangreicher und undurchschaubarer wird die Nebenkostenabrechnung.
Sonderkosten
Es gibt aber auch noch Sonderkosten, die ebenfalls mit der Nebenkostenabrechnung erhoben werden. Ist in einem Mietshaus ein Fahrstuhl vorhanden, fallen für die Mieter auch noch Betriebs- und Wartungskosten der Fahrstühle an. Auch eventuelle Kabelfernsehanlagen und damit verbundene Kosten werden auf die Mieter umgeschlagen.
Steigende Nebenkosten
Ständig steigende Kosten haben die Nebenkosten in den letzten Jahren rapide ansteigen lassen. Aber immer mehr müssen sich Mieter auch gegen falsche Nebenkostenabrechnungen zur Wehr setzen. Oft werden am Jahresende oder zu einem bestimmten Stichtag, die Zähler für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten abgelesen. Die dort ermittelten Werte fließen in die Nebenkostenabrechnung mit ein.
Nachzahlung oder Gutschrift
Nach Erhebung der Nebenkostenendabrechnung erhebt der Vermieter eine Nachzahlung oder erstellt für zu viel gezahlte Kosten eine Gutschrift. Fällt der Gutschriftbetrag kleiner als Hundert Euro aus, darf der Vermieter das Guthaben mit den nächsten Nebenkostenabschlägen verrechnen.
Genaue Prüfung der Nebenkostenabrechnung empfehlenswert
Mietervereine raten bei Unstimmigkeiten oder ungewöhnlich hoher Kostensteigung zu einer genauen Prüfung der Einzelkosten in der Nebenabrechnung. Der Vermieter muss auf Nachfrage dem Mieter oder dessen Rechtsvertreter Einblick in die Nebenkostenabrechnungen der Städte und Gemeinden, sowie den Stromversorger gewähren. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.
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