Ein Mieter hat kein Anspruch auf Zugang zu Messeinrichtungen, so das Gericht Amtsgericht Kehl. Im verhandelten Fall hatte eine Vermieterin eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung durchgeführt. Dem widersprachen die Mieter, da sie keinen Zugang zum Wasserzähler für ihre Wohnung haben, da der Wasserzähler sich auf einem Nachbargrundstück befindet, dadurch müssen sie die erhöhte Miete nicht zahlen. Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht, ein Zugangsrecht für die Mieter besteht nicht, obwohl sie keinen Zugang zum Wasserzähler haben.
Das Gericht führte weiter aus, dass die Mieter keinen Anspruch haben, einen Wasserzähler abzulesen der sich nicht in ihren Mieträumen befindet. Der Mieter hat aber ein Recht darauf, die Betriebskosten zu überprüfen, dies gilt aber nur für die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Eine eigenständige Ablesung durch den Mieter muss der Vermieter nicht gewähren. Für den Mieter reicht es, dass der Vermieter in der Beweispflicht hinsichtlich der Korrektheit der Messdaten ist.
(Amtsgericht Kehl, Az.: 3 C 20/10, Urteil vom 23.09.2011)
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