Die Kaution bei einem Gewerbemietvertrag kann durchaus 5 Monatsmieten betragen. Die Mietkaution bei Gewerbe unterliegt keiner rechtlichen Beschränkung, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Durch die bestehende Risiken bei Gewerbemietverträgen ist es grundsätzlich zulässig, dass die Kaution mehr als 3 Monatsmieten übersteigt.
Im verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde der Mieter weder unangemessen benachteiligt, noch lag eine ein Anhaltspunkt für eine Sittenwidrigkeit vor.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U2/09, Urteil vom 28.05.2009)
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