Das Gesamthandseigentum ist das Gegenteil vom Bruchteilseigentum. Das Gesamthandseigentum gehört allen Eigentümern gemeinschaftlich, jeder Eigentümer ist Herr über die Sache, kein Eigentümer kann über seinen eigenen Anteil verfügen und jeder Einzelne haftet für die gesamten Verbindlichkeiten.
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