Baubegriffe – Hier finden Sie wichtige Erläuterungen und Definitionen zum Thema Bau und bauen.
Abgeschlossenheit
Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie baulich durch Decken und Wände von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist und einen eigenen Zugang von außen hat und mindestens eine Küche/Kochnische sowie ein Bad und WC enthält.
Abgeschlossenheitserklärung
Die Abgeschlossenheitserklärung wird vom Bauaufsichtsamt ausgestellt. Mit der Abgeschlossenheitserklärung wird bescheinigt, das die Räumlichkeiten gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, die Räumlichkeiten sind baulich von anderen Wohnungen getrennt und haben einen eigenen abschließbaren Zugang.
Anbau
Ein Anbau ist die Erweiterung eines bereits vorhandenen Gebäudes z.B. durch einen Wintergarten.
Abnahme
Bei der Abnahme wird der erstellte Leistungs- und Lieferungsumfang des Unternehmers auf Mängel und Vollständigkeit überprüft.
Abnahmeprotokoll
Hier werden die Ergebnisse der Abnahme dokumentiert. Das Protokoll wird von den beiden Vertragsparteien mit ihren Unterschriften bestätigt.
Abstandsflächen
Die Abstandsflächen sind gesetzliche Mindestabstände zu Nachbargrundstücken oder Straßen. Die Regelung zu den Abstandsflächen finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung und können somit unterschiedlich ausgelegt sein. In Norddeutschland wurden die Abstandsflächen früher auch als Bauwich bezeichnet.
Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge werden von Gemeinden als Abgaben zu den Kosten für die Erschließung erhoben. (z.B. als anteilige Kosten zum Straßenbau, Kanalisation etc.).
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung (W=Wohnbauflächen, M=Gemischte Bauflächen, S=Sonderbauflächen) werden im Flächennutzungsplan als Baufläche gekennzeichnet. Der Bebauungsplan legt die Baugebiete fest. Es existieren 10 verschiedene Baugebiete. Darunter vier Wohngebietesarten (WS=Kleinsiedlungsgebiete, WR=reine Wohngebiete, WA=allgemeine Wohngebiete, WB=besondere Wohngebiete). Drei Mischgebietsarten (MD=Dorfgebiete, MI=MIschgebiete, MK=Kerngebiete). Drei gewerbliche Gebietsarten (GE=Gewerbegebiete, GI=Industriegebiete, SO=Sondergebiete).
Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan wird zusammen mit der Eintragungsbewilligung bei der Begründung des Wohnungs-oder Teileigentum beim Grundbuchamt eingereicht.
Außenanlage
Bei Außenanlagen handelt es sich z.B. um Pflasterung der Terrasse, Zaun etc. auf einem Grundstück.
Außendämmung
Die Außendämmung wird an den Außenwänden eines Gebäudes angebracht. Das angebrachte Material dient zur Dämmung gegen Wärmeverluste oder Lärmbelastung. Die Dämmung kann während des Baus des Gebäudes angebracht werden oder sie wird im Rahmen einer Modernisierung oder Sanierung eines Gebäudes angebracht. Eine hinreichende Außendämmung ist wesentlicher Bestandteil der Energie-Einsparverordnung (EnEV).
Bauantrag
Der Bauantrag ist ein schriftlicher Antrag an die Baugenehmigungsbehörde. Damit die Behörde eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Objekt erteilt. Beizufügen sind dem Antrag z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und statische Nachweise.
Baubeschreibung
Die Baubeschreibung enthält die Beschreibung über die Bauart eines Gebäudes, das verwendete Baumaterial, die Ausstattung, sowie Dachgestaltung und Fassadengestaltung.
Baudenkmal
Es ist ein baugeschichtlich sehr wertvolles Gebäude, das den Richtlinien des Denkmalschutzes gerecht wird und dadurch in die Denkmalschutzliste eingetragen wird. Bei baulichen Veränderungen an Gebäuden, ist vorher die Zustimmung der jeweiligen zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden möglicher Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht des Bauherren. Die Versicherungsprämie berechnet sich aus der Bausumme.
Baujahr
Das Baujahr ist das Jahr der Errichtung des Gebäudes.
Bauland
Das Bauland (baureifes Land) ist an die Infrastruktur angeschlossen. Es sind alle Versorgungsleitungen, die Straße und der Gehweg vorhanden. Somit ist das Grundstück reif für die Bebauung.
Bauleistungsbeschreibung
In dieser Beschreibung wird der Umfang der durch den Bauunternehmer zu erbringenden Lieferung und Leistung nachvollziehbar beschrieben.
Baulinie
Ist eine Baulinie bestimmt worden, so muss auf der Baulinie gebaut werden.
Baufenster
Im Bebauungsplan wird das Baufenster zeichnerisch dargestellt. Das Baufenster ist die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der ein Gebäude errichtet werden darf.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt. Durch die Genehmigung stehen dem Bauvorhaben durch das öffentliche Recht keine Hindernisse im Weg.
Baugrenze
Bei einer Baugrenze dürfen weder Gebäude oder Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein leichtes Vortreten des Gebäudes kann im kleinem Ausmaß zugelassen werden.
Baugrunduntersuchung
Bei der Baugrunduntersuchung wird die Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und Bodenschichtzusammensetzung untersucht. Solch eine Untersuchung ist notwendig, da eine gewisse Bodenfestigkeit bei vielen Bauvorhaben benötigt wird.
Bauherr
Der Bauherr führt ein Bauvorhaben im eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch.
Baumangel
Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauausführung nicht ordnungsgemäß oder planungskonform ist. Genauso liegt ein Baumangel vor, wenn der Bau nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Baukunst ausgeführt wurde. Die Baumängel sind bei der Abnahme zu protokollieren.
Baumassenzahl (BMZ)
Die Baumassenzahl ist nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten als Festsetzungsmaß der baulichen Nutzung zulässig. Durch die Festlegung einer Baumassenzahl wird eine Begrenzung der Baumasse (in Kubikmeter) im Verhältnis zur Grundstücksgröße festgelegt.
Baunebenkosten
Die Baunebenkosten sind eine besondere Art von Baukosten. Enthalten sind folgende Posten: Honorare für Architekten, Bauleiter, Sachverständige, Gebührenzahlungen, Anfahrtskosten, Finanzierungskosten (z.B. Zinsen).
Bauschaden
Ein Bauschaden liegt vor, wenn durch unterlassene oder mangelhafte Instandsetzungsmaßnahmen, durch Alterung und Witterungseinflüsse, Schäden am Gebäude entstehen.
Bautagebuch
Hier werden alle Vorgänge am Bau aufgezeichnet. Hauptsächlich werden Beginn und Dauer der einzelnen Gewerke und der Zustand der Baustelle eingetragen. Die Dokumentation der Vorkommnisse werden vom Architekten eingetragen.
Bauträger
Ein Bauträger baut im eigenem Namen und auf eigene Rechnung, um das Gebäude ganz oder teilweise zu verkaufen.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan und enthält rechstverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Inhalt des Bebauungsplans kann z.B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung oder die Bauweise des Gebäudes sein.
Bezugsfertigkeit
Die Bezugsfertigkeit ist der bauliche Zustand eines Gebäudes, in dem der Einzug in die einzelnen Wohnräume zugemutet werden kann.
Blockheizkraftwerk
Ein Blockheizkraftwerk arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Es erzeugt neben Strom gleichzeitig Wärme. Ein Verbrennungsmotor treibt einen Elektro-Generator an. Der dabei erzeugte Strom wird dann direkt ins eigene oder öffentliche Stromnetz eingespeist. Die durch den Motor erzeugte Wärme wird durch ein Kühlsystem in die Gebäudeheizung gespeist.
Bruttorauminhalt (BRI)
Der Bruttorauminhalt wird durch die einzelnen Bruttogrundflächen (BGF) multipliziert mit der Höhe der Geschosse ermittelt.
DIN 276
Die Deutsche Industrie Norm 276 wird für die Ermittlung und Gliederung der Kosten im Hochbau verwendet. Es werden die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, Umbau und Modernisierung der Bauwerke sowie die zusammenhängenden Investitionskosten erfaßt.
DIN 277
Die DIN 277 wird bei der Berechnung der Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken angewendet. Die Grundfläche und Rauminhalte sind maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten und bei dem Vergleich von Bauwerken.
Doppelhaus
Ein Doppelhaus sind zwei aneinander gebaute Einfamilienhäuser. Das Grundstück ist entweder real oder nach WEG (Wohneigentumsgesetz) geteilt.
Drempel
Der Drempel ist die Außenwandhöhe des Dachraumes zwischen oberster Geschossdecke und der Auflagenhöhe der Dachkonstruktion.
Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus ist ein Gebäude mit einer Wohneinheit. Es kann in verschiedenen Formen vorkommen, z.B. als Doppelhaus, Reihenhaus (Mittel-u. Endreihenhaus) oder als freistehendes Einfamilienhaus.
Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohneinheit oder Räumlichkeit in einem Einfamilienhaus, wenn diese es ermöglicht einen eigenen Haushalt zu führen.
Erhaltungssatzung
Exisitiert eine sogenannte Erhaltungssatzung, kann keine höherwertige Nutzung des Grundstückes genehmigt werden. Da der Schutz der vorhandenen Bausubstanz, der Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung oder die Sozialverträglichkeit im Vordergrund steht. Daher sollte geprüft werden, ob eine Erhaltungssatzung existiert oder eine entsprechende Satzung im Bebauungsplan festgelegt wurde. Rechtsgrundlagen sind die §§ 172 ff. des Baugesetzbuches.
Erschließung
Die Erschließung ist eine bauliche Maßnahme, die zur Herstellung der Verkehrswege, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen, Beleuchtung und der Grünanlage dient. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Erschließungsanlagen können von der Gemeinde selbst oder von einem beauftragten Unternehmen hergestellt werden.
Estrich
Der Estrich ist die Tragschicht auf dem Betonboden. Auf den Estrich werden dann z.B. Fliesen, Parkett oder Teppich verlegt.
Flurkarte
Die Karte ist die genaue Beschreibung der Lage des Grundstückes.
Flurstück
Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Kataster. Des Weiteren ist das Flurstück ein Teil der Erdoberfläche und wird von einer in sich geschlossenen Linie umgeben und im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer geführt. Ein Grundstück besteht somit aus mindestens einem Flurstück, kann aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
Fertighaus
Ein Fertighaus wird aus vorgefertigten Elementen in wenigen Tagen auf dem dafür hergerichteten Grundstück montiert.
Fertigmaße
Fertigmaße ist die lichte Maße zwischen den Wänden von Räumen. Das heißt, es wird von Wand zu Wand gemessen.
Freifinanzierter Wohnungsbau
Beim freifinanzierten Wohnungsbau findet die Errichtung von Gebäuden zu marktwirtschaftlichen Bedingungen und ohne öffentliche Mittel statt. (Gegenteil: sozialer Wohnungsbau).
Gemischte Grundstücke
Hier dient das Grundstück zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu gewerblichen Zwecken. Es sind daher keine Miet-, Geschäftsgrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser.
Generalunternehmer
Hier wird der Neubau in einem festgelegten Umfang vom Generalunternehmer organisiert und ein Teil der Bauleistungen werden von ihm selbst ausgeführt. Es wird ein Bauwerkvertrag über den Gesamtbau geschlossen.
Generalübernehmer
Der Generalübernehmer organisiert den Neubau in einem vorher festgelegten Umfang. Es wird ein so genannter Bauwerkvertrag geschlossen. Es werden aber keine baulichen Leistungen selbst vom Generalübernehmer ausgeführt, sondern er beauftragt für alle Gewerke Dritte (Handwerksbetriebe).
Geschäftsgrundstück
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, eigenen oder fremden bzw. öffentlichen Zwecken gewerblich genutzt werden.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Grundfläche
Es ist die Fläche eines zu bebauenden Grundstücks, die von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Die Grundfläche wird im § 19 BauNVO (Baunutzungsverordnung) geregelt.
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl ist der Anteil eines Grundstückes der bebaut wird. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Grunddienstbarkeiten
Es handelt sich bei Grunddienstbarkeiten um eingetragene Rechte von einem Dritten an einem bestimmten Grundstück. Die Grunddienstbarkeiten werden in die Abteilung II. des Grundbuchs eingetragen. Zu den Grunddienstbarkeiten gehören z.B. das Wegerecht, Leitungsrecht oder das Geh- und Fahrtrecht.
Grundstück
Das Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Dieser Teil wird im Liegenschaftskataster registriert und im Grundbuch angelegt. Die mögliche Nutzung ist im Flächennutzungsplan enthalten.
Hausanschlußkosten
Die Hausanschlußkosten entstehen durch den Anschluß des Gebäudes an das Gas-, Wasser- und Stromnetz.
HOAI
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt die in einem Werkvertrag vereinbarten Honorare, da diese nicht willkürlich berechnet werden dürfen.
Immissionsbelastung
Eine Immissionsbelastung entsteht durch z.B. Flughäfen, Gewerbe, Sportanlagen oder Verkehrslärm. Aber auch Abgase durch Industriebetriebe oder Kläranlagen sowie Elektrosmog tragen zu einer Immissionsbelastung bei.
Kataster
Das Kataster ist das Verzeichnis aller Grundstücke. Das Kataster wird bei den Kataster- und Vermessungsämtern geführt. Das Kataster ist die Grundlage für das Grundbuch. Das Kataster beinhaltet ein umfassendes Kartenwerk dadurch kann der amtliche Plan für jedes Grundstück erstellt werden.
Loft
Der Begriff Loft kommt aus den USA. Ein Loft steht für hohe lichtoffene Räume. Bei einem Loft handelt es sich überwiegend um ehemalige Fabriketagen.
Loggia
Eine Loggia ist ein offener überdachter Freiraum, der sich innerhalb der Bauflucht eines Hauses befindet.
Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch ist nach Eigentümern gegliedert und besteht aus Bestandblättern, die alle Grundstücke in einem Bezirk einer Gemeinde bezeichnen. Die Nutzungsart des Grundstückes steht auch im Liegenschaftsbuch.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung gibt die zulässige Bebauungsdichte des Grundstückes an. Die Bebauungsdichte ergibt sich aus der Überbauung eines konkreten Gebäudeteils und aus der Höhenentwicklung des errichteten Gebäudes auf dem Grundstück. Ein Maß der baulichen Nutzung kann z.B. die Vorgabe der Vollgeschosse, die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Baumassenzahl (BMZ) und die Höhe der baulichen Anlage sein.
Mehrfamilienhaus
Ein Wohngebäude gilt als Mehrfamilienhaus, wenn es mindestens drei Wohneinheiten hat.
Mietwohngrundstück
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent zu Wohnzwecken dienen.
Schlüsselfertig
Es ist ein Übergabezustand eines Gebäudes an den Bauherrn. Soweit die Bauleistungsbeschreibung nichts anderes aussagt, ist das Gebäude nach Übergabe and den Bauerrn bezugsfertig. Das heißt, der Bauherr braucht keine Eigenleistungen mehr durchzuführen.
Schwarzbau
Errichtung eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes (z.B. Dachausbau zu Wohnzwecken) ohne behördliche Genehmigung.
Subunternehmer
Der Subunternehmer wird vom Generalunternehmer zur Ausführung von einem Teil oder mehreren Teilen des Gesamtwerkes beauftragt.
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB ist die wichtigste Vertragsgrundlage für das gesamte Bauvorhaben und regelt die gesamten rechtlichen Dinge zwischen den Baubeteiligten. Darüber hinaus ist es das Regelwerk für die Vergabe der Bauaufträge durch öffentliche Auftraggeber. Die VOB besteht aus 3 Teilen: 1. Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A). 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 3. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Bauleistung (VOB/C).
Vollgeschoss
Ein Vollgeschoss ist Bauordnungsrechtlich gesehen jedes Geschoss. In den meisten Landesbauordnungen ist eine Mindesthöhe von 2,30 m ein Vollgeschoss, wenn die Räume zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sein sollen.
Wegerecht
Das Wegerecht ist das Recht zum Überqueren eines Grundstücks. Dieses Recht wird in der Abteilung II. des Grundbuchs eingetragen und ist eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist eine meist schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Beim Werkvertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Herstellung des vereinbarten Werkes, der Auftraggeber des Werkes verpflichtet sich zur Bezahlung des Werkes. Inhalt des Werkvertrages kann die Herstellung oder Veränderung einer Sache sein. Es kann aber auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Zweifamilienhaus
Ein Zweifamilienhaus ist ein Gebäude mit zwei in sich geschlossenen Wohneinheiten.