Eine Bank haftet bei Empfehlungen eines Fonds auch dann, wenn der Fehler im Prospekt auch für Fachleute schwer erkennbar ist. Wurde der Fondsprospekt durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft positiv geprüft, entbindet dies die Bank nicht auch selber eine Prüfung durchzuführen.
(Bundesgerichtshof, III ZR 89/08)
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Richtig so! Die Bank darf ruhig auch mal was tun für ihre Provision.