Baugrenze
Bei einer Baugrenze dürfen weder Gebäude oder Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein leichtes Vortreten des Gebäudes kann im kleinem Ausmaß zugelassen werden.
Bei einer Baugrenze dürfen weder Gebäude oder Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein leichtes Vortreten des Gebäudes kann im kleinem Ausmaß zugelassen werden.
Die Baugenehmigung wird durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt. Durch die Genehmigung stehen dem Bauvorhaben durch das öffentliche Recht keine Hindernisse im Weg.
Im Bebauungsplan wird das Baufenster zeichnerisch dargestellt. Das Baufenster ist die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der ein Gebäude errichtet werden darf.
Ist eine Baulinie bestimmt worden, so muss auf der Baulinie gebaut werden.
In dieser Beschreibung wird der Umfang der durch den Bauunternehmer zu erbringenden Lieferung und Leistung nachvollziehbar beschrieben.
Das Bauland (baureifes Land) ist an die Infrastruktur angeschlossen. Es sind alle Versorgungsleitungen, die Straße und der Gehweg vorhanden. Somit ist das Grundstück reif für die Bebauung.
Das Baujahr ist das Jahr der Errichtung des Gebäudes.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden möglicher Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht des Bauherren. Die Versicherungsprämie berechnet sich aus der Bausumme.
Es ist ein baugeschichtlich sehr wertvolles Gebäude, das den Richtlinien des Denkmalschutzes gerecht wird und dadurch in die Denkmalschutzliste eingetragen wird. Bei baulichen Veränderungen an Gebäuden, ist vorher die Zustimmung der jeweiligen zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Die Baubeschreibung enthält die Beschreibung über die Bauart eines Gebäudes, das verwendete Baumaterial, die Ausstattung, sowie Dachgestaltung und Fassadengestaltung.