Geschäftsgrundstück
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent eigenen oder fremden bzw. öffentlichen Zwecken gewerblich genutzt werden.
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent eigenen oder fremden bzw. öffentlichen Zwecken gewerblich genutzt werden.
Der Generalübernehmer organisiert den Neubau in einem vorher festgelegten Umfang. Es wird ein so genannter Bauwerkvertrag geschlossen. Es werden aber keine baulichen Leistungen selbst vom Generalübernehmer ausgeführt, sondern er beauftragt für alle Gewerke Dritte (Handwerksbetriebe).
Generalunternehmer Hier wird der Neubau in einem festgelegten Umfang vom Generalunternehmer organisiert und ein Teil der Bauleistungen werden von ihm selbst ausgeführt. Es wird ein Bauwerkvertrag über den Gesamtbau geschlossen.
Gemischte Grundstücke Hier dient das Grundstück zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu gewerblichen Zwecken. Es sind daher keine Miet-, Geschäftsgrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser.
Beim freifinanzierten Wohnungsbau findet die Errichtung von Gebäuden zu marktwirtschaftlichen Bedingungen und ohne öffentliche Mittel statt. (Gegenteil: sozialer Wohnungsbau).
Fertigmaße ist die lichte Maße zwischen den Wänden von Räumen. Das heißt, es wird von Wand zu Wand gemessen.
Ein Fertighaus wird aus vorgefertigten Elementen in wenigen Tagen auf dem dafür hergerichteten Grundstück montiert.
Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Kataster. Des Weiteren ist das Flurstück ein Teil der Erdoberfläche und wird von einer in sich geschlossenen Linie umgeben und im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer geführt. Ein [...]
Die Flurkarte ist die genaue Beschreibung der Lage des Grundstückes.
Der Estrich ist die Tragschicht auf dem Betonboden. Auf den Estrich werden dann z.B. Fliesen, Parkett oder Teppich verlegt.