Vergleichswertverfahren (§§ 13, 14 WertV)
Das Vergleichswertverfahren dient zur Wertermittlung von Immobilien. Das Vergleichswertverfahren wird in der Wertermittlungsverordnung (WertV) §§ 13 + 14 im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben. Das Verfahren leitet den Wert eines Grundstücks aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer [...]