Modernisierungsmaßnahmen sind in der heutigen Zeit sehr wichtig, um langfristig den Energieverbrauch zu senken, Kosten zu sparen und dazu noch Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen.

Modernisierungen, die vom Vermieter am Haus oder in den Wohnungen durchgeführt werden, können allerdings zu einer Mieterhöhung führen, da Modernisierungen nichts mit Reparaturen zu tun haben. Führt der Vermieter Reparaturen durch, kann er hingegen keine Mieterhöhung verlangen.

Baumaßnahmen sind dann eine Modernisierung, wenn sie zu einer echten Wohnwertverbesserung führen – zum Beispiel mehr Wohnkomfort durch bessere Schallschutzmaßnahmen oder neue Sanitäreinrichtungen -, oder eine nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser erreicht wird. Dies kann durch Verbesserungen der Wärmedämmung von Türen und Fenstern sowie von Außenwänden, Dach und Kellerdecken geschehen. Aber auch neue energiesparende Heizungs- und Warmwasseranlagen gehören hierzu. Seit dem 1. September 2001 sind auch Maßnahmen zur Einsparung von Strom denkbar. Wassersparmaßnahmen sind insbesondere die Installation von Wasseruhren für jede Wohneinheit.

Der Vermieter muss alle Modernisierungsmaßnahmen, die er durchführen will, mindestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich ankündigen. Der Mieter muss erfahren, welche Arbeiten im Einzelnen geplant sind, welchen Umfang sie haben, wann die Arbeiten in etwa beginnen, wie lange sie voraussichtlich dauern und welche Mieterhöhung zu erwarten ist. Anhand des Ankündigungsschreibens kann der Mieter dann überprüfen, ob er die geplanten Arbeiten dulden muss oder nicht. Solange keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, sollten Mieter keine Handwerker in die Wohnung lassen. Wenn die Arbeiten für die Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen, können die geplanten Modernisierungsarbeiten ablehnen. Das können Bauarbeiten sein oder aber die baulichen Folgen der Modernisierung. Doch auch wenn frühere Investitionen des Mieters durch die Modernisierung nutzlos werden, oder wenn die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter praktisch nicht bezahlbar ist, können die Modernisierungsarbeiten abgelehnt werden. Kann sich der Mieter auf derartige Härtegründe berufen, muss notfalls das Gericht entscheiden, ob die Modernisierung durchgeführt werden darf oder nicht. Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf der Vermieter die Miete erhöhen und 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

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