Hausbesitzer müssen bei Glatteis nicht nur dafür sorgen, dass die Wege gestreut sind. Nach der Schneeschmelze muss das Streugut auch wieder von dem Hausbesitzer entfernt werden.

Der Winterdienst endet für Hausbesitzer erst, wenn auch das Streugut entfernt wurde. Dies gilt übrigens auch für die angrenzenden Bürgersteige. Denn die Stadtreinigung ist nur für die Straßen verantwortlich. Auch wenn die Bürgersteige im Sommer von der Stadt oder der Gemeinde gereinigt werden sollten: Es kommt keine Straßenreinigung, die nach der Schneeschmelze die Wege vom Streugut befreit.

Das Streugut sollte zeitnah, spätestens innerhalb von 7 bis 10 Tagen, erfolgen.

Streugut entsorgen – aber wie?

Laut Experten darf das dreckige Streugut in die Mülltonne geschüttet werden. Sauber gebliebenes Streugut kann natürlich auch aufbewahrt und im nächsten Winter erneut verwendet werden.

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