Das Grundbuch (GB) ist ein öffentliches Register zur Verwaltung von Grundstücken mit den dazugehörigen Eigentumsverhältnissen (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) und den Grundpfandrechten (III). Das Register enthält die Daten des Grundstücks aus dem Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Größe. Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Grundbuch kann beim Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden.
Grundbuch-Gliederung
Grundbuchblatt: 1. Deckblatt, 2. Bestandsverzeichnis, 3. I. Abteilung Eigentumsverhältnisse, II. Abteilung Lasten und Beschränkungen, III. Abteilung Grundpfandrechte
Deckblatt: Name des Amtgerichtes, Grundbuch-Bezirk, Band- und Blatt-Nr.
Bestandsverzeichnis: laufende Nr. Grundstück, Gemarkung, Flurstück-Nr., Katasterbuch, Wirtschaftsart, Größe des Grundstücks, Veränderungsvermerkungen
I. Abteilung: Eigentumsverhältnisse, Eigentumsformen, Alleineigentum, Miteigentum nach Bruchteilen
II. Abteilung: Lasten und Beschränkungen
Lasteintragung z.B. Vorkaufsrecht, Wegerecht, Wohnrecht, Kabelleitungsrecht
III. Abteilung: Grundpfandrechte, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Inhalt: Wiederholung des Betrages in Worten, Zinssatz, Schuldgrund, Name u. Ort des Gläubigers, Datum Eintragungsbewilligung, Daten des Eintragungseintrag
Weitere Begriffe, die mit dem Grundbuch in Verbindung stehen: