Ab dem 01.01.2010 muss der Wärmebedarf bei Austausch der zentralen Heizungsanlage in Wohngebäuden zu mindestens 10 Prozent durch erneuerbare Energie gedeckt sein. Zu Beginn des neuen Jahres startet in Baden-Württemberg die zweite Stufe des erneuerbaren Wärme-Gesetzes des Bundeslandes.
Die zweite Sufe besagt, das in bestehenden Wohngebäuden, bei Austausch der vorhandenen Heizungsanlage 10 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie gedeckt werden muss. Die Verpflichtung ist innerhalb von 2 Jahren nach Austausch zu erfüllen
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